|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der "Aircom – innovative Lüftungsanlagen Berlin GmbH", Mittelstraße 5, 13585 Berlin, nachfolgend Aircom genannt, gelten für sämtliche - auch zukünftige - Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an; dies gilt auch, wenn Aircom anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenadreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Aircom.
2. Auftragsbestätigung und Angebote
Die Angebote von Aircom sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.
3. Liefertermine
Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich, wenn Aircom sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt hat. Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden, vielmehr sind Mahnung, Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich. Bei Lieferschwierigkeiten werden Alternativprodukte eingesetzt, gegebenenfalls findet eine Preisanpassung statt.
4. Preise
Alle Preise werden nach der bei der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Aircom Preisliste berechnet. Sie verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Transportkosten, wenn nicht anders angegeben. Der Versand findet immer auf dem günstigsten Weg statt. Da einige Artikel recht sperrig sind, können die Versandkosten nicht definiert angegeben werden, sondern werden je nach Auftrag neu berechnet. Zusätzliche, vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen und Liefermodalitäten werden gesondert berechnet. Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von Aircom angemessen verändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Aircom bis zur Lieferung geändert haben.
Die Frachtkosten können durch Aircom günstiger berechnet werden. Dies wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen sind dann spätestes zum Rechnungsdatum fällig.
5.2 Die Bezahlung der Lieferung erfolgt rein netto bei Auftragsvergabe. Ausnahmen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Aircom.
5.3 Werden Teillieferungen vorgenommen, hat der Kunde diese in Übereinstimmung mit Ziffer 5.1 und 5.2 zu zahlen. Nimmt Aircom Wechsel oder Schecks an, so geschieht dies nur erfüllungshalber. Außerdem ist Aircom berechtigt, Kosten zu berechnen; dies gilt auch für die Weitergabe von Wechseln. Die Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels übernimmt Aircom keine Haftung.
5.4 Gerät der Kunde in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von derzeit 15% zu zahlen. Für jeden zurückgewiesenen Scheck oder nicht eingelösten Bankeinzug berechnet Aircom pauschal 25‚- €. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
5.5 Alle Forderungen von Aircom werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder Aircom nach dem Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Danach übergibt Aircom die Forderung zur Eintreibung an ein zugelassenes Inkassounternehmen. Aircom ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, ist Aircom berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Aircom behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn, sowie weiteren Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr für die Produkte geht mit deren Übergabe an die Spedition oder den Transporteur auf den Kunden über, dies gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendung und bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur.
7. Eigentumsvorbehalt
Aircom behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, vor.
Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung (”Verbindung”) mit anderen Sachen nimmt der Kunde für Aircom vor, ohne daß Aircom hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt Aircom Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und Aircom vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte von Aircom mit anderen Sachen etwa erworbenen Eigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt an Aircom. Der Kunde ist bis auf Wiederruf berechtigt, die gelieferten Produkte und aus der Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Produkte (”Vorbehaltsprodukte”) im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiterzuveräußern.
Andere das Eigentum von Aircom gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt als Sicherheit an Aircom ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Produkten oder zu einem einheitlichen Kaufpreis zusammen mit anderen Produkten, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen dem Kunden und Aircom vereinbarten Einkaufspreis für Aircom Geräte zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 20% dieses Preises entspricht. Der Kunde ist ermächtigt, die an Aircom abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Aircom einzuziehen. Aircom kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Aircom nicht erfüllt. Der Kunde wird Aircom jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an Aircom abgetreten sind, erteilen. Zugriffe und Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde Aircom sofort und nach Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt von Aircom hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten Forderungen von Aircom um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber Aircom in Verzug, ist Aircom unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde Aircom oder Beauftragten von Aircom sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt Aircom Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz fände Anwendung.
Aircom ist berechtigt, die Vorbehaltsprodukte auf Kosten des Kunden bis zum vollen Übergang des Eigentums auf den Kunden angemessen zu versichern. Liefert Aircom in Länder, in denen der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherheitswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Kunde alles tun, um Aircom unverzüglich entsprechende Sicherheitsrechte zu bestellen. Der Kunde wird bei allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherheitsrechte notwendig oder förderlich sind, wie Registrierung, Publikation u. ä.

8. Gewährleistung
Aircom gewährleistet, daß von ihr gelieferte Produkte und von ihr ausgeführte Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind.
Jedes gelieferte Produkt ist unverzüglich nach Erhalt durch den Kunden zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn Beanstandungen der Liefermenge und aller bei sorgfältiger Prüfung erkennbaren Mängel nicht innerhalb von acht Tagen schriftlich bei Aircom eingegangen sind. Das gleiche gilt für die Beanstandung versteckter Mängel, die nicht innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich bei Aircom eingegangen sind.
Der Gewährleistungsanspruch verjährt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach Wahl von Aircom auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Aircom die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Aircom anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von Aircom über, sofern sie sich nicht schon in Aircoms Eigentum befanden.
Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen, leistet Aircom keine Gewähr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß
- unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden
- Betrieb mit falscher Stromart und Spannung, sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
- Feuchtigkeit
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Für Nachbesserungarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der für diese geltenden ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
Schlägt dreimalig die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte von dem Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Aircom alle Aufwendungen zu ersetzen, die Aircom durch die unberrechtigte Rüge entstanden sind. Pauschal berechnet Aircom für diese Aufwendungen a 20‚- € zzgl. MWSt. Der Kunde ist berechtigt, geringeren Schaden nachzuweisen.
Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.

9. Haftung
Abgesehen von der Haftung für zugesicherte Eigenschaften nach dem Produkthaftungsgesetz und der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aircom für Schäden des Kunden nur, soweit ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubten Handlungen, vertraglichen Vereinbarungen oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen.
Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der für Aircom zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihr bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umstände voraussehbar war.
10. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
Aircom verpflichtet sich, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechtes (einschließlich Urheberrechts) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von Aircom gelieferten Produkts geltend gemacht werden, sofern der Kunde Aircom unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und Aircom alle Regelungen vorbehalten bleiben.
Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produkts nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich Aircom, das Produkt nach eigener Wahl entweder derart abzuwandeln oder zu ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurückzunehmen und den von dem Kunden entrichteten Kaufpreis abzüglich der technischen Abnutzung und des allgemeinen Preisverfalls zurückzuerstatten.
Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt Aircom nicht. Aircom haftet auch nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen werden, daß ein von Aircom geliefertes Produkt abgeändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht von Aircom gelieferten Produkten eingesetzt wird.

11. Ausfuhrkontrollbestimmungen
Die von Aircom gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten. Der Kunde ist für die Einhaltung der genannten Ausfuhrkontrollbestimmungen auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt Aircom insoweit von der Haftung frei.
Bei ausländischen Kunden und Rechtsgeschäften mit dem Ausland sind die von Aircom gelieferten Produkte und deren technisches Know-how zur Benutzung und zum Verbleib in dem jeweiligen Lieferland bestimmt.
Der Kunde verpflichtet sich, vor einem beabsichtigten Export oder Reexport alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.
Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, 65760 Eschborn/Taunus, nach US Recht das US Departement of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230.

12. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichem Ergebnis am nächsten kommt.
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Genehmigung von Aircom an Dritte übertragen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen die Ansprüche von Aircom aufrechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder nicht mit diesem Vertrag zusammenhängen, gleich, ob diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, Leistungen zurückhalten, die er aufgrund dieses Vertrages schuldet.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Aircom mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Aircom im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß Aircom die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für Aircom- eigene geschäftliche Zwecke auch innerhalb der Aircom-Unternehmensgruppe verwendet.
Erfüllungsort ist Berlin, ausschließlicher Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin. Aircom ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes, des einheitlichen Kaufabschlußgesetzes und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL).

 |
|